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Wohnbauförderung "Sicheres Wohnen in Stockerau"

Gefördert werden alle jene Maßnahmen, die auch vom Land Niederösterreich im Rahmen der Wohnbauförderung „Sicheres Wohnen“ gefördert werden, insbesondere der Einbau von Sicherheitstüren, Sicherheitsfenstern, Alarmanlagen und Anlagen zur Videoüberwachung (in Verbindung mit Alarmanlagen) bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen.
Voraussetzunge ist die schriftliche Zusicherung des Landes Niederösterreich über die Gewährung einer Förderung.
Die Höhe der Förderung beträgt 10% des vom Land Niederösterreich zuerkannten Förderungsbetrages, mindestens jedoch Euro 50,--.
Ansuchen sind mittels des von der Stadtgemeinde Stockerau aufgelegten Formblattes einzubringen. Die Zusicherung des Landes Niederösterreich ist beizuschließen.

Für weitere Auskünfte: Abgabenamt, Fr. Gabmayer Silvia.

Zuständig

Formulare