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Kommunalsteuer

Aufgrund des Kommunalsteuergesetzes 1993 unterliegt ein Unternehmen der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Unternehmer eine Steuererklärung bis Ende März des Folgejahres abzugeben. NEU: Ab 2006 muss aufgrund der Verordnung vom 23.08.2005, BGBl. II 257/2005, die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuerklärungen im Verfahren FinanzOnline erfolgen. Der Vordruck wird unter der Adresse www.bmf.gv.at zu Verfügung gestellt und ist auch über FinanzOnline downloadbar.