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Offizielle Homepage der Stadtgemeinde Stockerau Rathausplatz 1 2000 Stockerau Telefon: +43 2266 695 0
Stadtgemeinde Stockerau
Schulgeld ab dem Schuljahr 2012/2013 (alle Preisangaben sind in EURO und gelten für das ganze Schuljahr - Jahresschulgeld)
Schulgeld für Stockerauer:
398
373
Schulgeld für Auswärtige:
472
Sondertarif für Projekt Bläser- bzw. Theaterklasse:
Das vorgenannte Schulgeld ist ein Jahresschulgeld und wird in 10 Monatsraten vorgeschrieben . Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGB1. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %. Ergänzungsfächer sind nicht kostenpflichtig, wenn der/die SchülerIn ein Hauptfach an der Musikschule besucht. Als Ergänzungsfächer gelten z.B. Ensembles, Orchester, Korrepetition, Theorie oder Chor.
*) Der Unterricht im Fach Keyboard/E-Orgel soll auch für Einzel- oder Gruppenschüler erteilt werden können, jedoch erhöht sich dadurch das Schulgeld wie folgt: G3 (3er Gruppe) um 20 %, bei G2 (2er Gruppe) um 50 % und bei E (Einzelunterricht) um 150 %.
Erlernt ein/e SchülerIn mehr als ein Instrument an der Musikschule Stockerau, so ist der Instandhaltungsbeitrag pro Schuljahr nur einmal zu entrichten. Außerdem wird ab dem Schuljahr 2012/2013 die Gebühr für Leihinstrumente der Musikschule mit Euro 59,- pro Semster festgesetzt. Mangelinstrumente (z.B. Oboe oder Fagott) könnnen weiterhin kostenlos verliehen werden.
Ab dem Schuljahr 2012/2013 gelten ausschließlich nachstehende Richtlinien für eine Schulgeldermäßigung:
Für die vorstehend unter Punkt 2. und 3. angeführten Schulgeldermäßigungen ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich. Der Musikschulleiter und der jeweilige Fachlehrer haben ihre Stellungnahme dem Ansuchen anzuschließen.
19.05.2013sonnig11°C bis 27°CWIND 19,1 KM/H
Apr| JunMai