Schulgeld

Schulgeld ab dem Schuljahr 2012/2013
(alle Preisangaben sind in EURO und gelten für das ganze Schuljahr - Jahresschulgeld)

Schulgeld für Stockerauer:

Für den Musikunterricht: (ausgenommen Keyboard/E-Orgel) Jahresgebühr
(Euro)
Einzelunterricht E 50 (50 Minuten) 608
Einzelunterricht E 25 (25 Minuten)

398

2er-Gruppe (50 Minuten) 398
3er-Gruppe (50 Minuten) 350
Kurs (4-8 SchülerInnen) (50 Minuten) 309
Für den Musikunterricht im Unterrichtsfach Keyboard/E-Orgel: Jahresgebühr
(Euro)
Kurs (mind. 4 SchülerInnen *) (50 Minuten) 309
Für die musikalische Früherziehung: Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind 309
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsener

373

Für den Theaterunterricht: Jahresgebühr
(Euro)
Kurs(4-8 SchülerInnen) (50 Minuten) 309
Für die Tanzausbildungsklassen Jahresgebühr
(Euro)
Ballett / Jazzdance 1x wöchentlich (50 Minuten) 309
Ballett / Jazzdance 2x wöchentlich (jew. 50 Minuten) 522
Chor Jahresgebühr
(Euro)
nur Klassenunterricht (50 Minuten) 253

Schulgeld für Auswärtige:

Für den Musikunterricht: (ausgenommen Keyboard/E-Orgel) Jahresgebühr
(Euro)
Einzelunterricht E 50 (50 Minuten) 763
Einzelunterricht E 25 (25 Minuten)

472

2er-Gruppe (50 Minuten) 472
3er-Gruppe (50 Minuten) 411
Kurs (4-8 SchülerInnen) (50 Minuten) 253
Für den Musikunterricht im Unterrichtsfach Keyboard/E-Orgel: Jahresgebühr
(Euro)
Kurs (mind. 4 SchülerInnen *) (50 Minuten) 373
Für die musikalische Früherziehung: Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind 373
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsener 448
Für den Theaterunterricht: Jahresgebühr
(Euro)
Kurs(4-8 SchülerInnen) (50 Minuten) 373
Für die Tanzausbildungsklassen Jahresgebühr
(Euro)
Ballett / Jazzdance 1x wöchentlich (50 Minuten) 373
Ballett / Jazzdance 2x wöchentlich (jew. 50 Minuten) 657
Für den Chor Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 253

Sondertarif für Projekt Bläser- bzw. Theaterklasse:

Für den Musikunterricht: Jahresgebühr
(Euro)
Gruppentarif variabel (2er bis 4er Gruppe) 158
Für den Theaterunterricht: Jahresgebühr
(Euro)
Kurs(4-8 SchülerInnen) (50 Minuten) 158

Das vorgenannte Schulgeld ist ein Jahresschulgeld und wird in 10 Monatsraten vorgeschrieben .
Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGB1. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.
Ergänzungsfächer sind nicht kostenpflichtig, wenn der/die SchülerIn ein Hauptfach an der Musikschule besucht. Als Ergänzungsfächer gelten z.B. Ensembles, Orchester, Korrepetition, Theorie oder Chor.

*) Der Unterricht im Fach Keyboard/E-Orgel soll auch für Einzel- oder Gruppenschüler erteilt werden können, jedoch erhöht sich dadurch das Schulgeld wie folgt: G3 (3er Gruppe) um 20 %, bei G2 (2er Gruppe) um 50 % und bei E (Einzelunterricht) um 150 %.

Weiters pro Schuljahr fällig:
 Instandhaltungsbeitrag  Euro 10

Erlernt ein/e SchülerIn mehr als ein Instrument an der Musikschule Stockerau, so ist der Instandhaltungsbeitrag pro Schuljahr nur einmal zu entrichten.
Außerdem wird ab dem Schuljahr 2012/2013 die Gebühr für Leihinstrumente  der Musikschule mit Euro 59,- pro Semster festgesetzt. Mangelinstrumente (z.B. Oboe oder Fagott) könnnen weiterhin kostenlos verliehen werden.

Ab dem Schuljahr 2012/2013 gelten ausschließlich nachstehende Richtlinien für eine Schulgeldermäßigung:

  1. Automatische Familienermäßigung:
    Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied um 10 %, für ein drittes bzw. weiteres Familienmitglied um 20 %. Dabei ist zu beachten, dass jeweils der/die SchülerIn mit dem höchsten Schulgeld als erstes Familienmitglied (=Vollzahler) gilt.
  2. Einkommensabhängige Ermäßigung:
    Wenn das monatliche Familiennettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe und KAB) pro Kopf Euro 585,- nicht übersteigt, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied nicht um 10 %, sondern um 50 %.
  3. Ermäßigung für zweites Instrument (Streich- oder Blasinstrument):
    Eine Schulgeldermäßigung im Ausmaß von 50 % wird auch dann gewährt, wenn der/die SchülerIn ein zweites Instrument (Streich- oder Blasinstrument) erlernt. Bei besonders begabten SchüerInnen kann die Unterrichtserteilung für das zweite Instrument (Streich- oder Blasinstrument) kostenlos erfolgen.

Für die vorstehend unter Punkt 2. und 3. angeführten Schulgeldermäßigungen ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich. Der Musikschulleiter und der jeweilige Fachlehrer haben ihre Stellungnahme dem Ansuchen anzuschließen.