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Änderung: Bebauungsplan

Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Stockerau beabsichtigt, in der im November 2024 stattfindenden Gemeinderatssitzung den Bebauungsplan abzuändern.

 

Der Entwurf über die Änderungspunkte wird gemäß § 33, Abs. 1, des NÖ. Raumordnungsge­setzes 2014, LGBl. 03/2015 i.d.g.F., durch 6 Wochen, das ist in der Zeit vom

 

12. September 2024 bis 24. Oktober 2024

 

 

im Gemeindeamt (Bauamt) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagenfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Sie können in die Unterlagen innerhalb der Amtsstunden im Bauamt Einsicht nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.

Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass diese in irgendeiner Form berücksichtigt wird.


12.09.2024