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Bautechniker:in Hochbau

Ab sofort gelangt der Dienstposten eines Bautechnikers Hochbau / einer Bautechnikerin Hochbau (Tätigkeitsprofil 3.4) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden bei der Stadtgemeinde Stockerau mit Dienstort Josef Wolfik-Straße 1, 2000 Stockerau, zur Besetzung.


Zu Ihren Aufgaben zählen:

• die Abwicklung der Veranstaltungsmeldungen nach dem NÖ-Veranstaltungsgesetz

• baupolizeiliche Aufgaben

• Betreuung von Hochbauprojekten

• Denkmalpflege

• Förderabwicklung der betreuten Projekte


Erfordernisse für die Bewerbung um diesen Dienstposten sind:

1) die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang

zum österreichischen Arbeitsmarkt

2) das vollendete 18. Lebensjahr

3) Unbescholtenheit

4) Kenntnisse im Bereich der facheinschlägigen Gesetze (z.B. NÖ Bauordnung,

NÖ Bautechnikverordnung, NÖ Raumordnungsgesetz, NÖ Veranstaltungsgesetzt),

ÖNORMEN und Richtlinien

5) mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Hochbau wünschenswert,

jedoch nicht zwingend erforderlich

6) Kommunikationsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft sowie Stärke

im interdisziplinären Denken und Handeln

7) fachliche, persönliche und soziale Kompetenz, Flexibilität und Selbständigkeit

8) Teamfähigkeit und Teamorientierung

9) Verantwortungsbewusstsein, wirtschaftliches Denken und Engagement

10) Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

11) EDV-Kenntnisse

12) zwingende Vorbildung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder

einschlägiges Bachelorstudium


Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBI. Nr. 15/2024, Anwendung. 

Bewerbungen sind an die Stadtgemeinde Stockerau, Josef-Wolfik-Straße 1, 2000 Stockerau, einzureichen oder vorzugsweise elektronisch an personalamt@stockerau.gv.at zu richten.

Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Zwecks Vorabbeurteilung der anrechenbaren Berufserfahrung ist eine detaillierte Darstellung und Beschreibung der bisherigen (einschlägigen) Berufstätigkeit mit entsprechenden Nachweisen wünschenswert.