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Abfallwirtschaft

Biogene Abfälle:

Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1990 wird diese in zweiwöchigem Rhythmus – abwechselnd mit der Restmülltonne im Holsystem von unseren circa 7.900 Haushalten entsorgt. Die Bioabfälle werden zu einer Kompostierungsanlage gebracht und zu hochwertigem Kompost verarbeitet.

Grünabfall:

Für die Sammlung von Grünschnitt aus Gärten stehen im gesamten Stadtgebiet Großcontainer mit je 12m³ Fassungsvermögen zur Verfügung, welche mindestens einmal wöchentlich von unseren Systemfahrzeugen entleert werden. Für die Entsorgung größerer Grünabfallmengen steht der Altstoffsammelplatz Deponie zur Verfügung. Die Abfälle werden zu Kompost verarbeitet.

Sperrmüll:

Für die Abgabe von Sperrmüll stehen auf den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ Großcontainer zur Verfügung.
Es ist nur die Abgabe in Haushaltsmengen gestattet. Große Mengen müssen zum Altstoffsammelplatz „Deponie“ gebracht werden. Eine Übernahme von Abfällen in Säcken und von Restmüll erfolgt grundsätzlich nur am Altstoffsammelplatz „Deponie“.  
Der Sperrmüll wird zu einer mechanisch-thermischen  Müllbehandlungsanlage zur Verwertung gebracht.

Papier, Kartonagen:

Die Papiersammlung erfolgt mittels 700 Sammelgefäßen, die möglichst bürgernah aufgestellt sind und einmal wöchentlich entleert werden. Kartonagen und Papier können zusätzlich an den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ abgegeben werden.

Getränke-Verbundkarton:

Die Tetra-Packs (Milch- und Saftpackungen) werden im gelben Sack mitgesammelt.

Gelber Sack:

Plastikflaschen und Metalldosen werden in gelben Säcken gesammelt. Diese können in vollgefülltem Zustand zu den im Abfallkalender ersichtlichen Terminen zur Abholung bereitgestellt werden. Ebenso steht für deren Entsorgung auf den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ ein Container bereit. Dort können auch Großgebinde aus Kunststoff wie Eimer und Kanister abgegeben werden. Die gesammelten Kunststoffverpackungen werden nach Sortierung überwiegend stofflich verwertet.

Altglas:

Altglas wird in den  im Stadtgebiet und auch auf den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ aufgestellten Spezialcontainern gesammelt. Die Behälter werden einmal monatlich – getrennt nach Bunt- und Weißglas – entleert.
Das gesammelte Altglas wird in der Glasindustrie zu neuen Glas-Produkten verarbeitet.

Problemstoffe:

Problemstoffe können an den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ abgegeben werden. Diese Abfälle werden einer geordneten Entsorgung mit hohen Umweltstandards unterzogen.

Altkleider/Textilien:

Altkleider werden nicht von der Stadtgemeinde, sondern von der Firma HUMANA gesammelt, die aus den Erlösen Entwicklungshilfeprogramme in der Dritten Welt fördert.

Alteisen/Altmetalle:

Alteisen wird in Großcontainern auf den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ gesammelt und in der Metallindustrie recycelt.

Kühlgeräte, E-Kleingeräte, Bildschirmgeräte, Altbatterien:

werden gemäß Elektroaltgeräteverordnung auf den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ gesammelt und von einem fachgerechten Entsorgungsbetrieb verwertet.

Verpackungs-Styropor und Kunststofffolien:

Für die Sammlung stehen auf den Altstoffsammelplätzen „Bauhof“ und „Erholungszentrum“ 2m³ Sackbehälter zur Verfügung.
Diese Stoffe werden recycelt.

Funktionsfähige Elektrogeräte und Kleinwaren:

Funktionsfähige, vollständige und saubere Elektrogeräte sowie verwendbare, saubere und funktionstüchtige Produkte wie insbesondere Hausrat, Kinderartikel, Spielwaren, Elektrogeräte, Kleinmöbel, Gartenutensilien, Fahrräder können am Altstoffsammelplatz „Bauhof“ abgegeben werden. Die Produkte werden nach einer Funktions- und Sicherheitsprüfung dem Sozialmarkt in Stockerau zur Verfügung gestellt.  
 
Für Stockerauer Bürger/innen ist die kostenlose Abgabe von

Sperrmüll: 1m³ oder maximal 250 kg pro Jahr
Grünabfall: 2m³ oder maximal 150 kg pro Monat
Bauschutt: 100 kg (5 Kübel) pro Monat
Altholz: 250 kg pro Jahr

festgelegt. Großmengen werden nur am Altstoffsammelplatz „Deponie“ gegen Entgelt angenommen.
Anzuliefernde Personen haben auf Verlangen des Übernahmepersonals ihre Stadtzugehörigkeit in Form eines Meldezettels oder eines anderen Ausweises, aus dem dies klar ersichtlich ist, nachzuweisen.