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Schulgeld

Schulgeld ab dem Schuljahr 2023/2024
(alle Preisangaben sind in Euro und gelten für das ganze Schuljahr - Jahresschulgeld)


Schulgeld für Stockerauer / Hausleitner / Sierndorfer

für den Musik- und Schauspielunterricht:Jahresgebühr
(Euro)
Einzelschüler (50 Minuten)766
Einzelschüler (40 Minuten)709
Einzelschüler halbe Einheit (25 Minuten)503
2er-Gruppe (50 Minuten)503
3er-Gruppe (50 Minuten)441
Kurs (4-8 SchülerInnen) (50 Minuten)389
Für die musikalische Früherziehung:Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind389
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten)389
Für die Tanzausbildungsklassen:Jahresgebühr
(Euro)
Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten)389
Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten)658
Kinderchor/Chor:Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten)320

 

Schulgeld für Auswärtige:

für den Musik- und Schauspielunterricht:Jahresgebühr
(Euro)
Einzelschüler (50 Minuten)961
Einzelschüler (40 Minuten)860
Einzelschüler halbe Einheit (25 Minuten)596
2er-Gruppe (50 Minuten)596
3er-Gruppe (50 Minuten)517
Kurs (4-8 SchülerInnen) (50 Minuten)470
Für die musikalische Früherziehung:Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind470
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten)470
Für die Tanzausbildungsklassen:Jahresgebühr
(Euro)
Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten)470
Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten)827
Kinderchor/Chor:Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten)320

 

Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.

 

Weiters pro Schuljahr fällig:
Instandhaltungsbeitrag€ 13,00

Außerdem wird ab dem Schuljahr 2023/2024 die Gebühr für Leihinstrumente  der Musikschule mit € 82,- (inkl. Versicherung) pro Semster festgesetzt.

Ab dem Schuljahr 2023/2024 gelten ausschließlich nachstehende Richtlinien für eine Schulgeldermäßigung:

  1. Automatische Familienermäßigung:
    Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied um 10 %, für ein drittes bzw. weiteres Familienmitglied um 20 %. Dabei ist zu beachten, dass jeweils der/die SchülerIn mit dem höchsten Schulgeld als erstes Familienmitglied (=Vollzahler) gilt.
  2. Einkommensabhängige Ermäßigung:
    Wenn das monatliche Familiennettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe und KAB) pro Kopf € 735,- nicht übersteigt, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied nicht um 10 %, sondern um 50 %.
  3. Ermäßigung für zweites Instrument (Streich- oder Blasinstrument):
    Eine Schulgeldermäßigung im Ausmaß von 50 % wird auch dann gewährt, wenn der/die SchülerIn ein zweites Instrument (Streich- oder Blasinstrument) erlernt. Bei besonders begabten SchüerInnen kann die Unterrichtserteilung für das zweite Instrument (Streich- oder Blasinstrument) kostenlos erfolgen, die Leitung der Musikschule muss jedoch davon die Hauptverwaltung schriftlich verständigen.

Für die vorstehend unter Punkt 2. und 3. angeführten Schulgeldermäßigungen ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich. Der Musikschulleiter und der jeweilige Fachlehrer haben ihre Stellungnahme dem Ansuchen anzuschließen.